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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Walter Mäder AG


Für alle unsere Lieferungen und Leistungen gelten, wenn nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde, die nachstehenden Bedingungen. Einkaufsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Sie werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nicht nochmals nach deren Eingang bei uns ausdrücklich widersprechen.

 

 

1. Geltung


Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf Basis unserer eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Spätestens mit der Entgegennahme unserer Waren gelten die vorliegenden AGB als vom Kunden angenommen. Der Geltung fremder Bedingungen wird ausdrücklich widersprochen; solche gelten, ebenso wie Abweichungen von unseren AGB, nur, soweit dies von uns schriftlich bestätigt wurde. Gegenüber Kunden, denen unsere AGB bekannt sind, gelten diese für alle zukünftigen Bestellungen; einer erneuten Bekanntgabe bedarf es nicht.

Für unsere Lieferungen sind ausschliesslich unsere Auftragsbestätigungen massgebend. Diese sind vom Kunden nach Erhalt zu prüfen und mit den Bestellungen zu vergleichen. Eventuelle Beanstandungen sind uns unverzüglich mitzuteilen.

 

 

2. Lieferung, Zahlung, Übergang von Nutzen und Gefahr

 

2.1 Lieferfristen


Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, sind unsere Angebote freibleibend. Alle von uns angegebenen Liefertermine sind unverbindlich, es sei denn, es ist ausdrücklich ein Fixgeschäft vereinbart.  Erhebliche, unvorhersehbare Umstände wie unsererseits schuldlose Lieferfristüberschreitungen jedweder Ursache gelten als höhere Gewalt und verlängern die Lieferfrist für die Dauer der Behinderung. Im Falle des Lieferverzugs ist der Kunde erst nach Gewährung einer angemessenen Nachfrist zum Rücktritt berechtigt. Im Falle des Rücktritts ist uns der bis zu diesem Zeitpunkt entstandene Aufwand zu ersetzen. Keinesfalls besteht ein Anspruch auf Ersatz von direktem oder indirektem Verzugsschaden. Konventionalstrafen werden nicht anerkannt.

 

2.2 Teillieferungen


Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies dem Kunden zumutbar ist.

 

2.3 Annullierung von Aufträgen durch den Kunden


Eine Annullierung von Aufträgen seitens des Kunden ist nur gültig, wenn wir ihr ausdrücklich schriftlich zustimmen. In jedem Fall sind wir berechtigt, die aufgelaufenen Kosten dem Kunden zu verrechnen. Ware, die nach Ablauf der Lieferfrist auf Wunsch des Kunden nicht abgeschickt wird, wird von uns in Rechnung gestellt und ist innert der Zahlungsfrist zu bezahlen.

 

2.4 Kosten der Lieferung


Lieferungen in die Schweiz erfolgen ab einem Preis von CHF 1000.—netto (vgl.Ziff. 2.5.) franko Domizil, bis CHF 1000.—netto ab Werk. In der Regel erfolgt die Lieferung mittels LKW, wobei der dabei anfallende LSVA-Anteil in jedem Fall verrechnet wird. Mehrkosten für Expresslieferungen im Auftrag des Kunden gehen zu dessen Lasten. Kleinlieferungen ab Ausmischcenter – auch im Nahbereich– sind ebenfalls frachtkostenpflichtig. Exportlieferungen erfolgen ab Werk (EXW gemäss Incoterms 2000), sofern nicht ausdrücklich eine andere Lieferart gemäss Incoterms schriftlich vereinbart wurde.

 

2.5 Preise, Mindestbestellwert, Zahlung, Verzug


Unsere Preise verstehen sich netto, jeweils zuzüglich gesetzlicher Abgaben wie beispielsweise MWSt, LSVA, VOC-Abgabe und Zölle, welche separat ausgewiesen werden. Leihgebinde werden zusätzlich verrechnet (vgl. Ziff. 2.7). Die Zahlungen haben in der auf der Rechnung angegebenen Währung zu erfolgen. Nicht schriftlich vereinbarte oder auf der Rechnung nicht erwähnte Skontoabzüge sowie andere Kürzungen des Fakturabetrages sind nicht zulässig. Die Rechnungen sind zahlbar innert 30 Tagen nach Rechnungsstellung.

Jede unserer Lieferungen und Leistungen basiert auf einem Mindestbestellwert von CHF 400.— netto (in Europa) bzw. CHF 700.— netto (ausserhalb Europa). Ist der Bestellwert der Ware tiefer, stellen wir dem Kunden den Mindestbestellwert in Rechnung

Im Falle des Zahlungsverzugs sind wir berechtigt, als Verzugszins den am Sitzunserer Gesellschaft üblichen Zinssatz für ungesicherte Kontokorrentschulden, mindestens aber 5 % p.a. zu verlangen. Inkassokosten trägt der Kunde. Der Anspruch auf Ersatz weiteren Schadens bleibt vorbehalten. Hält der Kunde eine Zahlungsfrist nicht ein oder wird er zahlungsunfähig, behalten wir uns das Recht vor, sämtliche Guthaben beim Kunden ohne Rücksicht auf deren Zahlungsterminals verfallen zu erklären und sofort einzufordern. Wir sind berechtigt, individuell pro Kunde eine Kreditlimite festzulegen oder die Erbringung von Lieferungen von einer Vorauszahlung abhängig zu machen.


2.6 Abtretungs- und Verrechnungsverbot


Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, ohne unsere Zustimmung irgendwelche Gegenforderungen abzutreten oder zu verrechnen.

 

2.7 Verpackung und Retouren


Einweggebinde werden nicht zurückgenommen. Leihgebinde werden nur vom Bereich Mäder Lacke zur Verfügung gestellt. Sie bleiben unser Eigentum und sind uns unmittelbar nach Entleerung in einwandfreiem Zustand zurückzusenden, spätestens aber vor Ablauf der Lagergarantie des entsprechenden Füllguts. Der Kunde haftet vollumfänglich für alle bei ihm aufgetretenen Beschädigungen und Verschmutzungen infolge falscher Lagerung und unsachgemässem Umgang. Leihgebinde werden dem Kunden berechnet; sie werden gutgeschrieben, soweit und nachdem sie uns in einwandfreiem Zustand franko retourniert worden sind, wobei der Kunde den Betrag erst nach erfolgter Gutschrift von der Rechnung in Abzug bringen darf. Die Annahme von nicht vorab mit uns abgesprochenen Retouren wird grundsätzlich verweigert. Gleiches gilt für nicht oder gemäss den gesetzlichen Bestimmungen unvollständig deklarierte Retouren.

 

2.8 Übergang von Nutzen und Gefahr


Bei Lieferungen in die Schweiz gehen Nutzen und Gefahr der Ware mit Übergabe an den Frachtführer auf den Kunden über, im Falle der Abholung der Ware zudem Zeitpunkt, an welchem dem Kunden die Ware als zur Abholung bereitgestellt gemeldet wird. Bei Exportlieferungen richtet sich der Übergang von Nutzen und Gefahr nach der jeweils anwendbaren Incoterms-Klausel, d.h. nach EXW gemäss Incoterms 2000, sofern nicht ausdrücklich eine andere Lieferart gemäss Incoterms schriftlich vereinbart wurde. Transportschäden sind vom Kunden beim beauftragten Frachtführer geltend zumachen; eine diesbezügliche Haftung unsererseits ist wegbedungen.

 

 

3. Gewährleistung und Haftung

 

3.1 Mängel


Unsere Haftung beschränkt sich auf die Qualität unserer Waren gemäss unseren Standard-Spezifikationen (Technischen Merkblättern). Wir leisten keine Gewähr für die Eignung unserer Waren für den vom Kunden beabsichtigten Verwendungszweck. Die mit dem Material ausgeführten Anstriche, Beschichtungen und/oder faserverstärkten Komponenten sind Sache des Kunden, da wir als Lieferant keinen Einfluss auf eine einwandfreie, fachgerechte Anwendung haben. Bei Waren des Bereichs Mäder Lacke gilt als vertraglich konforme Beschaffenheit der gelieferten Ware die Farbübereinstimmung mit genormten Farbregistern wie RAL und NCS; dabei stellen geringfügige Farbabweichungen keinen Mangel dar, soweit unter Normlicht (D65) visuell erkennbare Unterschiede eine gemittelte Abweichung von je nach Farbton ΔE ≤ 2-3 gemäss mathematisch gemittelten Farbtonabstand nach dem CIELAB-System nicht überschreiten. Für Polyester-Gelcoats für (faserverstärkte) Waren, die vom Bereich Mäder Kunstharze geliefert werden, gelten bezüglich zulässiger Farbabweichungen andere, von der jeweiligen Anwendung abhängige Grenzwerte. Jegliche Haftung für Beratung wird wegbedungen, soweit die Beratungsleistung nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart und separat entschädigt wird. Gebrauchsanweisungen, Empfehlungen sowie Vorschläge unseres anwendungstechnischen Beratungsdienstes werden nach bestem Wissen aufgrund der Erfahrungen in der Praxis abgegeben. Sie sind jedoch unverbindlich und befreien den Kunden nicht von den eigenen Versuchen und Prüfungen.

 

3.2 Mängelrüge


Der Kunde hat unverzüglich nach Erhalt der Ware und vor deren Verwendung zu prüfen, ob Beschaffenheit und Menge sowie der Farbton vertragsgemäss sind. Bei ordnungsgemässer Prüfung sofort erkennbare Mängel müssen vor der Verwendung oder Vermischung der Ware und spätestens 8 Tage nach deren Erhalt schriftlich geltend gemacht werden. Verdeckte Mängel müssen innert 8 Tagen nach Entdeckung schriftlich geltend gemacht werden. Das Nichteinhalten dieser Rügefristen führt zur Verwirkung aller Ansprüche des Kunden. Allfällige Mängelrügen entbinden nicht von der Einhaltung unserer Zahlungsbedingungen.

 

3.3. Gewährleistung


Im Falle rechtzeitig erhobener und begründeter Mängelrügen sind wir nach unserer Wahl zur Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung am Sitz der Walter Mäder AG berechtigt. Soweit wir weder zur Mängelbeseitigung noch zur Ersatzlieferung bereit oder in der Lage sind oder sich die Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung aus Gründen, die wir zu vertreten haben, über angemessene Fristen hinaus verzögert, ist der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen zur Wandelung des Vertrags oder Minderung des Kaufpreises berechtigt. Unsere Haftung ist in jedem Fall auf den Kaufpreis des mangelhaften Teils der Lieferung begrenzt.

 

3.4. Ausschluss weiterer Haftungen


Alle Fälle von Vertragsverletzungen und deren Rechtsfolgen sowie alle Ansprüche des Kunden, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund sie gestellt werden, sind in Ziff. 3. abschliessend geregelt. Namentlich sind alle nicht genannten Ansprüche aus Schadenersatz, Minderung, Aufhebung des Vertrags oder Rücktritt vom Vertrag ausgeschlossen. In keinem Fall bestehen Ansprüche des Kunden auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, wie namentlich Produktionsausfall, Nutzungsverluste, Verlust von Aufträgen, entgangener Gewinn sowie von anderen mittelbaren oder unmittelbaren Schäden sowie generell von Mangelfolgeschäden beim Kunden oder bei Dritten. Der Kunde verzichtet auf jeglichen Regressanspruch uns gegenüber für Forderungen, welche ihm gegenüber geltend gemacht werden.

 

 

4. Eigentumsvorbehalt


Alle von uns gelieferten Waren bleiben unser Eigentum bis zur Erfüllung unserer sämtlichen, auch zukünftig erst entstehenden Forderungen gegen den Kunden aus der Geschäftsverbindung. Bei laufender Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt als Sicherung für unsere jeweilige Saldoforderung. Dies gilt auch, wenn Zahlungen vom Kunden auf bestimmte Forderungen geleistet werden. Der Kunde ist verpflichtet, bei Massnahmen, die zum Schutze unseres Eigentums erforderlich sind, mitzuwirken. Insbesondere ermächtigt uns der Kunde mit Abschluss des Vertrages, auf dessen Kosten die Eintragung oder Vormerkung des Eigentumsvorbehaltes in öffentlichen Registern, Büchern oder dergleichen gemäss den betreffenden nationalen Regeln vorzunehmen und alle diesbezüglichen Formalitäten zu erfüllen.

 

 

5. Gerichtsstand, anwendbares Recht, salvatorische Klausel


Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Vertragsbeziehung der Parteien wird der Sitz der Walter Mäder AG vereinbart. Wir sind jedoch berechtigt, den Vertragspartner auch an dessen Sitz/Wohnsitz oder jedem anderen durch das Gesetz gewährten Gerichtsstand zu belangen. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden gilt das materielle schweizerische Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (Wiener Kaufrecht, CISG). Sollten einzelne Regelungen unzulässig sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Klauseln nicht. Die Parteien sind verpflichtet, die unwirksame Regelung so zu ändern, wie es dem wirtschaftlichen Zweck der beanstandeten Regelung entspricht oder am nächsten kommt.

 

Killwangen, Januar 2018

 



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